
Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutz ist nicht nur gesetzliche Pflicht –
er stärkt Vertrauen und schützt Unternehmen.
Interne Meldestelle

Als externer Dienstleister übernehmen wir die Bearbeitung von Meldungen gemäß §§ 12 bis 18 HinSchG und unterstützen Sie umfassend im Hinweisgeberschutz.
Hinweisgeberschutz kann als enger Verwandter des Datenschutzes betrachtet werden, da beide ähnliche Schutzrechte sichern. Als Ferris Datenschutz Consulting helfen wir Ihnen, rechtskonforme Prozesse zu etablieren und Risiken frühzeitig zu minimieren. Dank unserer Erfahrung mit internen Abläufen setzen wir gezielt an, um Fehler von vornherein zu vermeiden.
In unserer Rolle als Hinweisgeberschutz-Beauftragte identifizieren wir mögliche Missstände, die wir als Datenschutzbeauftragte direkt in den Arbeitsalltag integrieren können. Zusätzlich bieten wir die Einrichtung eines internen, gesicherten Meldekanals, der den Schutz sensibler Informationen gewährleistet.
Einrichtung, Bereitstellung und Pflege eines internen Meldekanals (Plattform)
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Übernahme der Aufgaben als interne Meldestelle im Sinne von §§ 12 und 13 HinSchG
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Einrichtung und Bereithaltung eines internen Meldekanals (Plattform) gem. § 16 HinSchG für organisationseigene, interne Meldestellen
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Bereitstellung der Meldekanäle auf das Design der Organisation
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Wartung und Pflege der Plattform
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Individuelle Anpassungen von Formularen für die interne Meldestelle
Übernahme der Tätigkeit als interne Meldestelle
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Übernahme der Aufgaben als interne Meldestelle im Sinne von §§ 12 und 13 HinSchG
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Einrichtung, Bereithaltung und Verwaltung eines internen Meldekanals (Plattform) gem. § 16 HinSchG
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Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches gem. §§ 2 HinSchG nach Eingang von Meldungen
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Führen der Verfahren gem. § 17 HinSchG
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Ergreifen von Folgemaßnahmen gem. § 18 HinSchG
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Sensibilisierungen durch regelmäßige Schulungen und Beratung von Fachabteilungen
Meldekanäle

Als externer Anbieter können wir Ihnen einen internen Meldekanal über abgesicherte Systeme bereitstellen, sodass Ihre interne Meldestelle die Pflichten gem. §§ 13, 16 HinSchG erfüllen.
Leistungsumfang
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Einrichtung und Bereitstellung Ihres internen Meldekanals (Plattform) gem. § 16 HinSchG
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Bereitstellung des Meldekanals mit Design Ihrer Organisation
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Wartung und Pflege der Plattform
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Individuelle Anpassungen der Formulare für die interne Meldestelle